In einer so schmerzlichen Situation fällt es den meisten von uns schwer, an die organisatorischen Schritte zu denken, die jetzt notwendig sind. Ihr Bestatter unterstützt Sie dabei in vieler Hinsicht.
Wenn Ihr Angehöriger oder ein Mensch, der Ihnen nahesteht, zuhause gestorben ist, verständigen Sie den Hausarzt. Er stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus. Halten Sie dafür den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Der Totenschein verbleibt beim Leichnam. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, so rufen sie beim ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116 oder 117) an, damit einer der kommenden Ärzte den Tod feststellen kann. Anschließend benachrichtigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens, der Ihnen bei der Abholung des Verstorbenen und den weiteren Schritten zur Seite steht.
Sollte die Todesursache nicht eindeutig erkennbar sein, so muss aus rechtlichen Gründen die Kriminalpolizei verständigt werden, die Sie über die Telefonnummer 110 erreichen. Diese wird den Leichnam des Verstorbenen vorerst beschlagnahmen und die Umstände des Todes untersuchen.
Ist der Tod in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eingetreten, so stellt der dort zuständige Arzt den Tod fest. Der Leichnam wird dann in die Aufbewahrung der Einrichtung gebracht und ruht dort, bis das Bestattungsunternehmen sich, mit Ihrer schriftlichen Genehmigung, um die Abholung kümmert.
Als wichtig erachten wir den Hinweis, dass Sie in allem Ruhe bewahren können und keine Eile geboten ist.