Der Verstorbene wird, nach einer eventuellen Abschiednahme, in einem verschlossenen Holzsarg aufgebahrt und nach einer Trauerfeier religiöser oder weltlicher Art auf einem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt.
Der Verstorbene wird im Sarg, nach einer gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau durch einen Amtsarzt, im Krematorium dem Feuer übergeben. Die Asche wird in eine Aschenkapsel aus Metall oder einem biologisch abbaubaren Material gefüllt und verschlossen.
Die Asche wird in einer Seebestattungsurne, gefertigt aus einem wasserlöslichen Material, außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben. Möglichkeiten der Seebestattung bestehen in nahezu jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee. Die Seebestattung kann im Beisein oder ohne Teilnahme der Angehörigen erfolgen.
Wir kümmern uns in den Berliner Krematorien um die Genehmigung zur Aufhebung des Friedhofzwangs um die Seebestattung durchführen zu können.
Die Aschenurne des Verstorbenen wird nahe eines Baumes, zum Beispiel in einem dafür vorgesehenen Wald beigesetzt (Friedwald, Ruheforst, oder in Wäldern auf einigen Friedhöfen in Berlin und Stahnsdorf).