Die Grabstelle

Erd- oder Urnenwahlgrabstelle

Sie bestimmen die Grabstelle auf dem Friedhof Ihrer Wahl. Das Nutzungsrecht der Grabstelle wird für 20 Jahre erworben und kann nach Ablauf dieser Zeit beliebig verlängert werden.

Erd- oder Urnenreihengrabstelle

Der Friedhof bestimmt eine Grabstelle auf dem Friedhof Ihrer Wahl. Die Grabstellen werden der Reihe nach vergeben. Sie werden für 20 Jahre erworben und können nicht verlängert werden.

Erd- oder Urnenreihen-Rasenstelle

Die Beisetzung erfolgt an einer Stelle des Friedhofs, die für eine Bepflanzung mit Rasen vorgesehen ist. Grabstellen für diese Art der Bestattung gibt es auf städtischen und kirchlichen Friedhöfen.

Urnengemeinschaftsgrabstelle
Anonyme Grabstelle

Die Beisetzung erfolgt an einer Stelle des Friedhofes die für eine Bepflanzung mit Rasen vorgesehen ist. In der Regel gibt es dort einen zentralen Grabstein ohne Namen der Verstobenen an dem mitgebrachte Blumen und Kerzen abgestellt werden können.